Abmahnwelle: Unternehmen mit wenig Kapital bekannt machen!

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Ich bekam vor einiger Zeit wieder einmal einen Newsletter, in dem erwähnt wurde wie große Konzerne kleine Fische abmahnen.

Diese kleinen Unternehmen sind nicht einmal in der selben Branche tätig wie die Abmahnenden. Vom Namen her besteht auch keine Verwechslungsgefahr.

Dabei ist mir eine Idee in den Kopf gekommen, wie man ein Unternehmen in kürzester Zeit bekannt machen kann, ohne dass verhältnismäßig viel investiert werden muss. Allerdings hab ich das selber nie getestet:

  1. Man kauft sich 2 Domains, eine soll später als die richtige Firmenadresse verwendet werden und die zweite in der Anfangsphase um möglichst in der Öffentlichkeit aufzufallen. Wobei bei der zweiten Domain irgend ein Kürzel (ohne jetzt ins Detail gehen zu wollen) verwendet werden muss, das allgemeinen in der Deutschen Sprache gebraucht wird und eigentlich markenrechtlich nicht geschützt werden kann.
  2. Als nächstes muss man sich ganz normal präsentieren, eigene Leistungen vorstellen und anbieten. Möglichst von überall verlinken lassen (Webkataloge, Branchverzeichnisse, Social Bookmarking etc. pp.) und ein wenig in der breiten Masse auffallen. Das Ziel muss nicht unbedingt der erste Platz bei den Suchmaschinen sein…
  3. Nun heißt es etwas warten. Es dauert nicht mehr lange bis die erste Abmahnung mit einer Unterlassungserklärung ins Haus fliegt.
  4. Jetzt fängt der interessante Teil der Überlegung an. Natürlich ist man mit den Ansprüchen / Vorstellungen der gegnerischen Partei nicht einverstanden und hält das alles für einen schlechten Scherz und überhaupt für einen totalen Schwachsinn. Logisch gesehen hat man nichts Falsches gemacht, im Gegenteil, es wurde alles beachtet: Man ist nicht in der gleichen Branche, es besteht keine Verwechlungsgefahr und dennoch wird man zu Unrecht abgemahnt!
  5. Natürlich muss nun ein Rechtsanwalt deines Vertrauens bestellt werden, der eine negative Feststellungsklage vorbereitet und alles Notwendige in die Wege leitet, um den Schaden möglichst gering zu halten (vorher sollte man sich eventuell Gedanken über eine Rechtsschutzversicherung machen).
  6. Öffentlichkeitsarbeit: Was nutzt das Ganze, wenn die Welt darüber nicht informiert ist?
    Richtig – überhaupt nichts. Jetzt heißt es, alles und jeden über den Vorfall informieren: Anfangen sollte man selbstverständlich mit der eigenen Website (z. B. im Pressebereich). Möglichst ausführlich (natürlich im Rahmen des Möglichen / Erlaubten) den Fall schildern und hoffen, dass die Sachlage die Öffentlichkeit “schockiert”. Natürlich muss auch die Medienwelt informiert werden: Zeitschriften, Zeitungen, Online Magazine, große Communities und Blogs usw. anschreiben bzw. wenn möglich auf den Websites selbst Beiträge veröffentlichen. Sobald die Nachricht irgendwo auftaucht, gibt es natürlich auch eine große Welle. Nun wissen viele, dass dein Unternehmen überhaupt auf dem Planeten existierst und womit es sich beschäftigt. Und, dass natürlich der große böse Wolf euch, drei kleine unschuldige Schweinchen grundlos zerfleischen möchte.
  7. Wenn es soweit ist und das Thema nicht mehr überall auf der Titelseite steht, legt ihr den Streit bei und stellt die Domain ein bzw. leitet die Besucher zu der neuen Präsentation weiter.

Ich hoffe, dass das Konzept aufgeht und ich nichts vergessen habe. Für alle, die das nicht verstanden haben, möchte ich nur kurz anmerken, dass der Artikel vor Ironie nur so strotzt. Dennoch würde ich gerne wissen, ob dahinter etwas steckt und ob es so realisierbar ist 😉

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