Linkaufbau Penalty: Automatische Google-Abstrafung beim Linkbuilding vermeiden!

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Gestern habe ich viel zu dem Thema, wie man eine automatische Google-Abstrafung beim Linkaufbau vermeiden kann gelesen. Konkret gesagt, ging es dabei um eine -50 Penalty.

Diese Abstrafung soll durch einen Filter verursacht werden und tritt auf, wenn man es mit den Linkaufbaumaßnahmen übertreibt. Im Klartext: Wenn die Verlinkung nicht natürlich erscheint, kann das zu negativen Konsequenzen führen, wie eben eine -50 Penalty. Dabei werden einzelne Keywords gezielt um 50 Plätze nach hinten verschoben.

Je nachdem, wo das Keyword vorher in den SERPs gestanden hat eine mitunter schmerzliche Angelegenheit.

Was kann man tun, um eine automatische Google-Abstrafung beim Linkaufbau zu vermeiden?

Grundsätzlich sollte eigentlichen jedem, der Linkaufbau betreibt, klar sein, dass es sich bei Google ähnlich verhält wie auch im echten Leben. Ein Link ist eine Empfehlung. Linkaufbau muss natürlich sein (oder wirken).

Da Empfehlungen nicht immer gleichlautend sind, müssen Linktexte variiert werden. Hier sind der Fantasie eigentlich so gut wie keine Grenzen gesetzt, die Mischung macht es wie so oft auch hier. Die Links sollten nicht immer gleicher Art sein.

Es loht sich, Nofollow-Links einzustreuen oder hier und da die Linkquellen zu variieren. Selbstverständlich sollte bei allen Aktionen darauf geachtet werden, dass die jeweilige linkgebende Seite nicht in irgendeiner Form schädlich ist.

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Was tun wenn ich von Google abgestraft wurde?

Die -50 Penalty ist ein automatischer Filter. Sofern man mit einer solchen Strafe “bedacht” wird, sollte man sich schleunigst daran machen, die Verlinkungen für das angestrafte Keyword zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern oder zu entfernen. Am besten ist es natürlich, eine automatische Google-Abstrafung beim Linkaufbau schon im Vorfeld zu vermeiden.

Automatische Filter sind jedoch nicht das einzige Problem. Suchmaschinenoptimierung und Linkbuilding funktionieren heute weitaus komplexer als noch vor 4 oder 5 Jahren. Google hat viel dazugelernt und es ist davon auszugehen, dass eine Website, die mit (welcher auch immer) Penalty bestraft wurde, in irgendeiner Form markiert wird.

Man kann vermutlich davon ausgehen, dass eine solche Website dann unter besonderer Beobachtung steht. Das vermutlich zu Beginn weiterhin manuell – sollten sich Verstöße allerdings häufen, ist es durchaus möglich, dass dann die berühmt-berüchtigten Quality-Rater von Google (also Menschen) einen Blick auf die Seite werfen.

Fazit

Die Konsequenz vermehrter Verstöße sollten jedem Webmaster und SEO bekannt sein – Im Zweifel droht der Ausschluss aus dem Index von Google. Und der sollte natürlich vermieden werden, vor allem dann, wenn die Website ein Wirtschaftsgut darstellt um zum Umsatz eines Unternehmens beiträgt.

Insofern kann man immer wieder nur raten, vor allem beim Thema Verlinkung vorsichtig und überlegt vorzugehen. Sofern man auf aktiven Linkaufbau angewiesen ist, sollte man eine automatische Google-Abstrafung beim Linkaufbau auf jeden Fall vermeiden. Mittel- bis langfristig kann sich das nur auszahlen.

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