Bildrecht: 5 wichtige Tipps für Bildmaterial im Blog! Vermeide diese Fallen!

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Ein guter Blog lebt nicht ausschließlich nur von guten und interessanten Inhalten, die publiziert werden. Es gibt unzählige Blogs, deren Bestehen nur durch Videos ermöglicht wird.

Dann gibt es Fotoblogs, die entweder eigene Fotos einstellen oder auch von dritten die Bilder online präsentieren. Einige Blogs zeigen auch anderes Bildmaterial aus Kunst und anderen Bereichen.

Eine andere Sparte sind Blogs oder Webseiten im Entertainment-, Gadget- oder Promibereich. Hier werden oft Fotos und Bilder mit Artikeln verknüpft, um die Wertigkeit der Inhalte zu erhöhen und besonders bei Gadget und Technik sind Bilder oft unerlässlich.

Die Blogs aus Unterhaltung, Technik und Kunst sind auch meistens die Blogs, wo Blogbetreiber ziemlich auf die „Fresse“ fallen, denn hier wird oft Bildmaterial verwendet, welches nicht verwendet werden darf oder nur unter bestimmten Voraussetzungen im Blog zeitlich begrenzt oder nur unter bestimmten Bedingungen gezeigt werden darf.

Im Folgenden möchte ich einige Märchen lüften zum Thema Videos, Bilder und Fotos, in Blogs, die einem Webseitenbetreiber einige Unannehmlichkeiten ersparen können, den das Bildrecht, auch das Recht an dem eigenen Bild, gehört mit zu den kompliziertesten überhaupt in der juristischen Welt und falsches Handeln kann sehr teuer werden. Im Folgenden zeige ich die drei häufigsten Fehler bei Bildmaterial auf, welche oft angewandt werden, aber letztlich rechtlich nicht okay sind.

Ich möchte noch anmerken, dass dies hier keine Rechtsberatung ist, wer es in seinem eigenen Fall genau wissen möchte, der muss eine Agentur oder einen Anwalt kontaktieren. Ich erhebe hier auch keinen Anspruch an absolute Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Tipps.

Bild- und Fotoausschnitte

Auf Promi- und Gadgetblogs trifft man oft Fotos und Bilder an, die nur ein Teil des Originalfotos oder einem selbst erstellten Screenshot zeigen. Einige Schlaumeier erstellen dann für diese Ausschnitte noch mit Bildbearbeitungssoftware einen Rahmen, der das Ganze unterstützen soll.

Das Einbinden von Bildausschnitten ist rechtlich nicht okay und es ist auch kein Bildzitat, wie oft zu lesen ist. Das Einbinden eines Promis in einen aktuellen Klatsch-Bericht über diesen Promi entspricht nicht dem Bildzitat, da ein Bildzitat die Auseinandersetzung in einem eigenen Sprachwerk voraussetzt, wie es in geisteswissenschaftlichen Publikationen zum Beispiel der Fall ist und dann auch nur unverändert abgebildet.

Das Ausschneiden eines Fotos ist also nicht in Ordnung und kann zu einer Abmahnung führen, die in vielen Fällen sehr teuer werden kann.

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Screenshots von Webseiten im Blog und E-Books

Auf vielen Blogs findet man Screenshots von Webseiten im Ganzen und Ausschnitten, was im Allgemeinen nur „toleriert“ oder nicht bemerkt wird, sofern es kleine Ausschnitte sind, die kein Bild- oder Fotomaterial zeigen. Das Abbilden eines Screenshots von einer Webseite ist rein rechtlich gesehen auch nicht okay.

Viele E-Books haben viele Screenshots von Webseiten in ihren Büchern, wo die volle Webseite abgebildet wird und auch hier darf man das nur mit einer Genehmigung des Inhabers und ist somit auch nicht richtig.

Das Anzeigen von vermeintlich frei zugänglichen Bildern

Viele Blogs binden auch Fotos von Flickr und anderen Webdiensten ein und glauben auf der sicheren Seite zu sein, nur weil die Bilder frei zugänglich sind und diese Webdienste das Einbinden der Fotos auf fremden Seiten ermöglichen.

Das ist auch ein Trugschluss, nur weil jedes öffentliche Bild von Flickr oder einem anderen Dienst eingebunden werden kann, bedeutet dies noch lange nicht, dass man es auch darf. Kann also auch sehr teuer werden, da es rechtlich gesehen nicht erlaubt ist.

Einige bedienen sich auch bei Diensten, die vermeintlich freies Material unter bestimmten Lizenzen anzeigen, diese Webseiten liefern letztlich nur Vorschläge und garantieren nicht, dass diese Bilder und Fotos auch wirklich frei zugänglich sind. Man kann sich darauf auch nicht in einem Streitfall berufen.

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Fotos und Pressematerial

Einige halten sich auch für ganz schlaue Füchse und nehmen Pressematerial von dritten Seiten und glauben, da diese von den Agenturen und Rechteinhabern freigegeben sind, zum großen Teil auch ohne Copyrightangaben, dass sie diese auch auf ihren Blogs und Webseiten anzeigen dürfen.

Das ist natürlich auch falsch, die Blogs und Webseiten, die Zugang zu diesem Material bekommen, sind alle von Hand ausgesucht und auch nur für diese Blogs und Webseiten zur Verfügung gestellt worden. Wer trotzdem dieses Material auf einem nicht ausgewählten Blog oder einer Webseite einstellt, der hat früher oder später ein großes Problem.

Wie man sieht, gibt es viele Fallstricke bei dem Einbinden und veröffentlichen von Fotos, Bildern und Videos auf dem eigenen Blog und noch mehr dämliche Mythen, die jeglicher rechtlichen Grundlage entbehren.

Selbst gemachte Fotos von Kunstwerken und Produkten

Einige Kunst- und Technikblogger glauben, dass ein selbst geschossenes Foto vor einem Kunstwerk in einem Museum oder auf einer Messe von einem Produkt ihnen das Recht gibt, dieses frei zugänglich zu machen. Das ist aber auch nicht korrekt, wie oben schon erwähnt, ist das Bildrecht sehr kompliziert. Und nur weil ein selbstgemachtes Foto von einem Kunstwerk in einem Museum genommen wurde, ist das noch keine Rechtsgrundlage, für das veröffentlichen des Fotos.

Hier bedarf es auch einer Genehmigung des Rechteinhabers des Kunstwerks oder der Produkthersteller. Liegt diese nicht vor, wird es teuer. Besonders in der Kunst ist das ohne Verhandlungsbasis. Selbst Museen haben hier strenge und strikte Vorgaben, wann ein Kunstwerk in einer Broschüre oder Flyer gezeigt werden darf und jedes Mal wird eine Genehmigung fällig. Selbst Kunst, die mit den Besuchern in Interaktion steht und man Teile der Ausstellung mitnehmen darf, ergibt noch kein Recht auf die Abbildung dieses Kunstwerks.

Schlusswort

Mein persönlicher Rat an alle, die unbedingt Bildmaterial einbinden wollen: Prüf es lieber dreimal. Wenn du dir bei einem Foto nicht sicher bist, dann lasst es besser, denn du wirst vermutlich nicht das nötige Kleingeld in der Kriegskasse haben, um solche Streitfälle zu bestreiten oder dich auch nur schnell und vernünftig mit dem Rechteinhaber zu einigen.

Natürlich gibt es auch Fälle, da lässt sich alles schnell und zeitnah per Telefon ohne jegliche Kosten regeln, jedoch sollte man sich bewusst machen, dass man hier von der Arbeit Dritter profitiert in der einen oder anderen Form und das diese Menschen ein Recht auf diesen Anspruch haben. Viele Blogger sehen das oft nicht, wenn es sie trifft, aber da hilft dann auch kein heulen und winden, in so einem Fall hat man selbst Mist gebaut und muss das dann leider auch ausbaden.

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4 Kommentare
  1. Rainer

    Also das mit den Screenshots von einer Webseite finde ich schon echt überzogen. Aber da steckt man nicht drin. Da könnte ja jeder selbst Google verklagen da dort eine Webseiten Vorschau angezeigt wird. Wenn ein Screenshot in negativen Zusammenhang auftaucht, dann wäre es noch verständlich diesen entfernen zu lassen.

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  2. Sehr guter Artikel. Beim Thema Flickr fehlt mir aber das Thema Creative Commons ein wenig. Pauschal zu sagen, dass das Einbinden der Fotos gefährlich ist ist mir zu wenig.

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    • Das mit Flickr und Creative Commons ist auch so eine Sache, es ist schlichtweg nicht zu überprüfen, ob der Einsteller des Bildes auf FLickr auch wirklich der Urheber ist und somit ist die Kennzeichnung mit der Creative Commons“, Gnu oder sonst irgendeiner freien Lizenz immer Russisch Roulette. Gerade bei Flickr ist es keine Seltenheit, dass dort Menschen Bilder anderer Urheber hochladen.

      Antworten
  3. Sasha

    Das Einfachste ist es wohl wenn die Bildbesitzer ein Wasserzeichen über ihre Bilder machen. Diskussion überflüssig 🙂 Wird das nicht gemacht brauchen sie sich nicht wundern wenns überall geklaut wird. just my 2 cents!

    Antworten

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