Freiberufliche Tätigkeit: Was genau sind freie Berufe?

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Eine Möglichkeit für Selbständige ist die freiberufliche Tätigkeit. Unter die so genannten Freien Berufe fallen par Definition nicht nur Rechtsanwälte oder Ärzte, sondern auch jeder, der schöpferisch oder geistig tätig ist.

Für die freiberufliche Tätigkeit gibt es keine Gewerbepflicht und auch die Sozialversicherungen sind oft anders geregelt.

Wer ist ein Freiberufler?

Eine der Möglichkeiten, den Weg in die Selbstständigkeit zu beschreiten, ist die freiberufliche Tätigkeit. Unter die so genannten “Freie Berufe” fallen laut § 18 des Einkommenssteuergesetzes vor allem sebstständig ausgeübte künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, schriftstellerische oder erzieherische Tätigkeiten.

Aber nicht nur Ärzte oder Rechtsanwälte üben Freie Berufe aus, sondern auch jeder andere, der schöpferisch oder geistig tätig ist. Somit üben auch Schriftsteller, Übersetzer, Journalisten oder Schlagertexter eine freiberufliche Tätigkeit aus.

Oftmals können auch Texter oder Webdesigner die freiberufliche Tätigkeit wählen. Wenn du nicht sicher bist, ob deine gewünschte Tätigkeit unter die Freien Berufe fällt, dann frag einfach beim Finanzamt nach, denn die entscheiden letztendlich darüber.

Dabei kommt es meist auch darauf an, wie du dein Geld verdienst. Wenn du z. B. für Texte bezahlt wirst liegt mit höherer Wahrscheinlichkeit eine freiberufliche Tätigkeit vor, als wie wenn du dein Einkommen über Werbeeinnahmen in deinen online Texten generierst.

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Definition und rechtlicher Rahmen

Freie Berufe sind durch eine Reihe von Merkmalen charakterisiert, die sie von gewerblichen Tätigkeiten abgrenzen. Im Kern zeichnen sich freie Berufe durch eine selbstständige, auf Fachkenntnissen oder kreativen Leistungen basierende Tätigkeit aus.

Diese Berufe erfordern in der Regel eine hohe Qualifikation, die durch ein Studium oder eine vergleichbare Ausbildung erlangt wird. Der rechtliche Rahmen für freie Berufe ist in Deutschland hauptsächlich im Einkommensteuergesetz (EStG) unter § 18 definiert. Zu den freien Berufen zählen unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Journalisten und Künstler.

Keine Gewerbepflicht und Kaufmannseigenschaft nötig

Für die freiberufliche Tätigkeit besteht keine Pflicht ein Gewerbe anzumelden. Die Steuernummer wird direkt beim Finanzamt beantragt. Wie andere Selbstständige, muss auch jeder, der eine freiberufliche Tätigkeit ausübt, seinen Obolus an den Staat abführen.

Dies geschieht auch in Form von Umsatzsteuer. Eine Befreiung von dieser Steuer ist unter bestimmten Voraussetzungen für Kleinunternehmer möglich, welche beim Finanzamt beantragt werden muss.

Da die Kaufmannseigenschaft für Freie Berufe laut Gesetz nicht zutreffend ist, entfällt die Pflicht zur handelsrechtlichen Buchführung. Nichtsdestotrotz sind ordentliche Bücher zu führen und der Gewinn wird durch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt. Das gilt auch bei einem Verlust.

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Vielfalt der freien Berufe

Ein zentrales Merkmal freiberuflicher Tätigkeit ist die persönliche Erbringung der Leistung. Freiberufler sind nicht nur für die Qualität ihrer Arbeit, sondern auch für deren ethische und fachliche Standards verantwortlich. Die Palette der freien Berufe ist breit gefächert und umfasst sowohl traditionelle akademische Berufe als auch kreative und künstlerische Tätigkeiten.

Während Ärzte und Anwälte zu den bekanntesten Freiberuflern zählen, gehören dazu auch Berufe wie Übersetzer, Grafikdesigner und freie Softwareentwickler. Diese Vielfalt ermöglicht es Fachkräften, ihre Leidenschaft zum Beruf zu machen und dabei ein hohes Maß an Selbstbestimmung zu genießen.

Herausforderungen und Chancen

Die freiberufliche Tätigkeit bietet zahlreiche Chancen, insbesondere in Bezug auf Flexibilität und die Möglichkeit, direkt auf die Bedürfnisse der Klienten einzugehen.

Gleichzeitig stehen Freiberufler vor spezifischen Herausforderungen, wie der Notwendigkeit, sich selbst zu vermarkten, ein eigenes Kundenportfolio aufzubauen und sich kontinuierlich fortzubilden. Zudem sind sie für ihre soziale Absicherung selbst verantwortlich, was eine sorgfältige Planung erfordert.

Freie Berufe tragen wesentlich zur Dynamik und Vielfalt des deutschen Arbeitsmarktes bei. Sie ermöglichen individuelle und flexible Arbeitsweisen und setzen Impulse für Innovation und Kreativität.

Trotz der Herausforderungen, die die freiberufliche Tätigkeit mit sich bringt, bietet sie einzigartige Möglichkeiten für diejenigen, die ihre professionellen und kreativen Fähigkeiten selbstständig einsetzen möchten.

Die Anerkennung und Förderung freier Berufe ist daher nicht nur für die betroffenen Berufsträger, sondern auch für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung insgesamt von großer Bedeutung.

Sozialversicherung der Freien Berufe

Grundsätzlich gibt es für alle Selbstständigen keine Sozialversicherungspflicht. Das bedeutet, dass die Pflichtversicherung für Kranken-, Pflege-, oder auch Rentenversicherung entfällt. Die Freien Berufe bilden in dieser Hinsicht in einigen Fällen Ausnahmen, denn ein Teil der freiberuflich Tätigen gilt laut Gesetzgeber als sozial schutzbedürftig und ist versicherungspflichtig. (Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse).

Die Künstlersozialkasse bietet den Vorteil, dass nur zirka die Hälfte der Beiträge selbst bezahlt werden müssen, während alle anderen Selbständigen ihre Beiträge komplett selbst tragen müssen. Ausführliche Infos über die freiberufliche Tätigkeit gibt’s beim Bundesverband der Freien Berufe.

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