Website Gewerbe: Wann sollte man als Webmaster ein Gewerbe anmelden?

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Viele Webmaster stellen sich die Frage: Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Ich habe mir mal eine E-Mail von einer Mitarbeiterin in meinem zuständigen Gemeindeamt zusenden lassen, in der sie genau definiert, ab wann eine Gewerbeanmeldung erfolgen muss. Hier der Textausschnitt:

Ein Gewerbe ist nach § 14 Absatz 1 GewO immer dann anzumelden, wenn

  1. eine Gewinnerzielung beabsichtig ist,
  2. einen selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird,
  3. und diese auf Dauer angelegt ist.

Das heißt, sobald Sie planen regelmäßige Einnahmen durch selbstständige Tätigkeiten für eine unbestimmte Dauer zu erzielen, ist dies im Gewerbeamt anzeigepflichtig.

 

Sie können die Gewerbeanmeldung vor dem geplanten Gewerbebeginn (Datum der Eröffnung wird angegeben), spätestens jedoch zum Tag der Eröffnung bei mir anzeigen.

 

Für die Gewerbeanmeldung sind 35 Euro zu entrichten und Ihr Personalausweis ist vorzuzeigen.

 

Ab wann Sie Umsatzsteuerpflichtig sind, kann Ihnen nur Ihr zuständiges Finanzamt mitteilen.

Kurz, knapp, aber dennoch schlüssig. Meine eigenen Einschätzungen waren früher immer: Anmeldung kostet 25€ (ist wohl von amt zu Amt anders); Ab ca. 17000€ Einnahmen ist man Umsatzsteuerpflichtig (ist anscheinend nicht immer so); Eine Gewerbeanmeldung kann man auch nach Eröffnung durchführen (auch falsch gewesen).

Ich hoffe ich konnte so einigen Webmastern helfen. Kompliment an die Mitarbeiterin, die mir meine Frage schnell und bequem per E-Mail beantwortet hat.

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