Homepage Gewerbe: Ab wann braucht man mit seiner Seite einen Gewerbeschein?

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Wenn die Website gut läuft, dann möchten die meisten auch gerne ein kleines Zubrot damit verdienen. Und dies am besten mit Werbung. Sich bei Google Adsense anzumelden ist schnell getan, das Einbauen der Werbeblöcke ebenfalls.

Nun stellt sich aber meist die Frage, ab wann ich denn ein Gewerbe anmelden muss. Nach dem Gesetz liegt ein Gewerbe vor, wenn man folgende Fragen mit „ja“ beantworten kann:

  1. Liegt eine Selbständigkeit vor? d.h. wird auf eigene Rechnung gehandelt und auf eigenes Risiko?
  2. Liegt eine Nachhaltigkeit vor? d.h. fährt man seine Tätigkeit mit einer Wiederholungsabsicht aus?
  3. Liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor?
  4. Beteiligt man sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr? d.h. werden die gegen Entgelt angebotenen Leistungen an einer unbestimmten Anzahl von Personen angeboten?

Wie hat ein Affiliate diese Fragen zu beantworten?

Die ersten zwei Fragen müsste man als Adsense-Werber mit „Ja“ beantworten. Bei der dritten Frage könnte man mit „Nein“ antworten, wenn man denn mit den Einnahmen nicht einmal die Webspace-Kosten decken kann. Man würde sein Webprojekt aus Liebhaberei betrieben, d.h. mehr als Hobby, also ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Auch bei der vierten Frage könnte man mit „Nein“ antworten, denn wer nur Adsense nutzt, hat auch nur Google als einzigen Leistungsempfänger. Falls noch Partnerprogramme über bspw. Adbutler und Layer bspw. über SponsorAds verwendet werden, macht dies einen großen Unterschied und man muss hier mit „Ja“ antworten.

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Wie kann man die erzielten Einnahmen angeben?

Man sollte auch in Betracht ziehen, dass man eventuell seine Einnahmen in der Einkommensteuererklärung unter sonstige Einkünfte unterbringen kann, wenn man eine der obigen Fragen mit „Nein“ beantwortet hat. Ein weiterer Vorteil liegt hierbei in der Freibetragsgrenze von 256 Euro‚ abzüglich eventueller Kosten.

Letztendlich lässt sich sagen, dass man bei seiner Seite alle Kriterien prüfen muss. Sind die Adsense-Einnahmen so gering, dass sich gerade einmal die Kosten zur Betreibung der eignen Seite damit decken, kann man von Liebhaberei ausgehen.

Bleibt aber bei den Einnahmen ein Gewinn übrig sollte man prüfen, ob ein Gewerbe widerlegt werden kann um diese Einnahmen in der Einkommensteuererklärung abzusetzen. Falls aber alle Fragen mit einem „Ja“ beantwortet werden, sprechen alle Merkmale für ein Gewerbe und man muss ein Gewerbe anmelden.

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