Affiliate Links kennzeichnen: Besteht eine Kennzeichnungspflicht für Werbung?

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Das Affiliate-Marketing ist für Blog- und Webseitenbetreiber eine feine Sache. Man verweist in seinen Artikeln und Beiträgen mit Links auf seine Partner und wenn ein Leser dem Link folgt kann man auch noch Geld verdienen.

Doch wer sich dazu entschieden hat durch Werbung und Affiliate-Links Geld zu verdienen, wird sich irgendwann die Frage stellen ob man die eingebundenen Werbe- und Affiliate-Links als solche kennzeichnen muss oder nicht? Und wie sieht es eigentlich mit der Maskierung von solchen Links aus?

Man mag meinen, das in Deutschland durch Gesetze, Verordnungen und Vorgaben alles bis ins kleinste Detail geregelt ist. Doch gerade bei der Kennzeichnungspflicht für Affiliate-Links scheint dieser Regelungswahn ausgesetzt zu haben und schafft dadurch eine rechtliche Grauzone und damit Unsicherheit für Blogger und Webseitenbetreiber.

Ob es eine Kennzeichnungspflicht für Affiliate-Links und Werbung im Blog gibt, möchte in diesem Artikel klären.

Was sind Affiliate–Links?

Affiliate-Links bieten dem Blog- und Webseitenbetreiber eine Möglichkeit, durch Verweise zu ausgewählten Partnern, Geld im Internet zu verdienen. Ein Beispiel wäre einem Link zu einem Produkt das auf Amazon angeboten wird. Folgt ein Leser diesem Link und kauft das Produkt, erhält der Blogger dafür eine Provision gut geschrieben. Die höhe der Provision kann dabei von wenigen Cent bis hin zu mehreren Euros betragen.

Der Affiliate-Links besteht dabei meist aus eine ewig langen und unübersichtlichen Codefolge, die zum einen nicht sehr ansehnlich ist und den Link natürlich als Affiliate-Link erkennbar macht. Klar ist, das ein Code wie im unteren Beispiel, abschreckend und unansehnlich wirkt:Amazon Affiliate LinkAus diesem Grund gibt es Plugins die den Link maskieren und so für den Besucher unkenntlich machen. Natürlich mache auch ich von dieser Möglichkeit Gebrauch, indem ich das Plugin Pretty Link nutze.

Ranking-Check Banner
Ranking-Check mobile Banner

Muss ich meine Affiliate Links als Werbung kennzeichnen?

Im § 6 Abs.1 Nr.1 des Telemediengesetzes (TMG), ist ganz klar geregelt ist, das kommerzieller Kommunikation auch als solche erkennbar sein muss. Das bedeutet, dass Werbung nach TMG grundsätzlich auch als solche gekennzeichnet werden muss.

In der Rechtsprechung gibt es zahlreiche Urteile in der Unternehmen der Schleichwerbung überführt und deshalb rechtskräftig verurteilt wurden.

Fallen Affiliate-Links auch unter die Regelung des TMG?

Nun auf diese Frage wird es auch hier keine eindeutige Antwort geben! Denn im Gegensatz zu den Regelungen im TGM bewegt man sich hier in einer rechtlichen Grauzone.

Es fehlt eine gesetzliche Regelung und auch in der Rechtsprechung gibt es keine Urteile die mir bekannt sind. Dazu stellt sich nun die Frage, ob Affiliate-Links als Werbung gelten und damit unter die Regelung des Telemediengesetz fallen?

Webgo Banner
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Sind Affiliate-Links eine Art Werbung?

Fündig wird man im Staatsvertrag für Mediendienste (MDStV), dort findet man auch Ausnahmen der Kennzeichnungspflicht:

[..] die folgenden Angaben stellen [..] keine Form der kommerziellen Kommunikation dar:

  1. Angaben, die direkten Zugang zur Tätigkeit des Unternehmens oder der Organisation oder Person ermöglichen, wie insbesondere ein Domain-Name oder eine Adresse der elektronischen Post und
  2. Angaben in Bezug auf Waren und Dienstleistungen oder das Erscheinungsbild eines Unternehmens, einer Organisation oder Person, die unabhängig und insbesondere ohne finanzielle Gegenleistung gemacht werden […]

Was bedeutet das?

Man kann ohne Kennzeichnung auf Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen verlinken, wenn dadurch keine finanzielle Gegenleistung erfolgt. Da für Affiliate-Links und Banner keine direkte Vergütung bzw. Gegenleistung erfolgt, könnte man annehmen, dass die Kennzeichnungspflicht entfällt.

Wenn man auch keine direkte Vergütung erhält, so wird jedoch indirekt vergütet und das bietet Platz für Interpretationen und eine verschiedenartige Auslegung der Gesetzeslage.

Wie kannst du deine Links und Banner kennzeichnen?

Du kannst die Werbung in deinem Blog ganz einfach durch einen dezenten Text mit “Anzeige” oder “Werbung” neben den eingeblendeten Bannern kennzeichnen. Wenn du Google Adsense nutzt, ist hier schon der Hinweis mit “Google Anzeigen” gegeben und du brauchst keine extra Kennzeichnung vornehmen.

Bei Affiliate-Links reicht meiner Meinung nach ein (*) und ein Hinweis im Footer-Bereich, das es sich hierbei um Affiliate-Links handelt.

Affiliate-Links und Werbung in meinem Blog

In meinem Blog hatte ich mich bis jetzt nicht um die Kennzeichnung der Affiliate Links gekümmert. Das hat unter anderem folgende Gründe:

  • Der permanente Verweis, stört den Lesefluss
  • Es gibt keine klare gesetzliche Regelung
  • Möglicher Einbruch der Klickrate

Da ich für den möglichen Einbruch der Klickrate keinen Referenzwert habe, werde ich in den nächsten Tagen einige meiner Affiliate-Links mit (*) kennzeichnen und testen, wie sich die Kennzeichnung auf die Klickrate auswirkt. Wie sieht es bei dir aus? Kennzeichnest du deine Werbung und Affiliate-Links? Warum? Schreib mir doch ein Kommentar!

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