Praxismarketing: Wie kann man als Arzt richtig werben?

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Wie unlängst das Fachmagazin iBusiness zum Thema Praxis-Marketing berichtete, gewinnen immer mehr Ärzte neue Kunden im Internet.

Allerdings sind Arztpraxen und Medizinern im Rahmen des Online-Marketings ebenso enge Grenzen gesetzt, wie auch in der klassischen Werbung: Erlaubt sind „sachlich bezogene Informationen“ – im Gegenzug sind „anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung“ strikt untersagt.

(Muster-)Berufsordnung für Ärzte (Auszug – Paragraf 27)

Hierfür hat die Bundesärztekammer in der „(Muster-)Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte“ in Paragraf 27 folgendes festgelegt:

§ 27 4 Erlaubte Information und berufswidrige Werbung

 

(1) Zweck der nachstehenden Vorschriften der Berufordnung ist die Gewährleistung des Patientenschutzes durch sachgerechte und angemessene Information und die Vermeidung einer dem Selbstverständnis der Ärztin oder des Arztes zuwiderlaufenden Kommerzialisierung des Arztberufs.

 

(2) Auf dieser Grundlage sind Ärztinnen und Ärzte sachliche berufsbezogene Informationen gestattet.

 

(3) Berufswidrige Werbung ist Ärztinnen und Ärzten untersagt. Berufswidrig ist insbesondere eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung. Ärztinnen und Ärzte dürfen eine solche Werbung durch andere weder veranlassen noch dulden. Werbeverbote aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen bleiben unberührt.

 

(4) Ärztinnen und Ärzte können

1. nach der Weiterbildungsordnung erworbene Bezeichnungen,
2. nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworbene Qualifikationen,
3. Tätigkeitsschwerpunkte und

4. organisatorische Hinweise ankündigen.

Die Richtlinien der Bundesärztekammer werden in den Ärztekammern der Länder zwar unterschiedlich ausgelegt, aber im Großen und Ganzen halten sich die Kammern streng an diese Leitbilder.

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Was heißt für das Praxis-Marketing im Internet?

Für das Online-Marketing für Arztpraxen bedeutet das, dass sich sämtliche Maßnahmen im Bereich der Internetwerbung auf eine grundlegende Informationsverbreitung beschränken müssen.

Praxis-Angebot auf der Homepage

Die Homepage einer Arztpraxis darf daher lediglich das Leistungsspektrum der behandelnden Ärzte aufführen und beispielsweise nicht mit „bislang unerreichbaren Heilungschancen bei Brustkrebs“ werben.

So ist die Werbung über die Schilderung von Einzelschicksalen ausgewählter Patienten ebenso nicht genehmigt, wie auch der Hinweis „Ihr Spezialist für Gelenkschmerzen und Arthrose“, da diese Aussage einer objektiven und sachlichen Prüfung nicht standhält.

Daher findet man auf einer Praxis-Homepage zumeist immer die gleichen Informationen:

  • Fachgebiet / Leistungsspektrum
  • Öffnungszeiten
  • Adresse / Anfahrtsbeschreibung
  • Kontaktinformationen
  • Praxisteam

Derart mit einem sehr minimalen, individuellen Informationsangebot ausgestattet, tun sich die Websites von Arztpraxen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) selbstverständlich ziemlich schwer.

Suchmaschinenoptimierung (SEO) für Ärzte-Websites

Mit diesen sehr allgemeinen Informationen auf dem Internetauftritt der meisten Praxen ist im Wettbewerb der Ärzte-Websites um die beste Position auf den Google Suchergebnissen selbstverständlich kein Boden gutzumachen!

Die oben aufgeführten Stichpunkte unterscheiden sich von Homepage zu Homepage nur geringfügig und stellen daher keine informativen Alleinstellungsmerkmale dar, die im Rahmen der Suchmaschinenoptimierung zum Erfolg führen.

Individuelle Inhalte als positives Alleinstellungsmerkmal

Damit eine Suchmaschine eine Website in den Suchergebnissen besser positioniert, als den Wettbewerber, sollten sich auf der Website nämlich möglichst viele individuelle Inhalte befinden, die dazu beitragen, dass der Internetauftritt sich signifikant von den umgebenden Homepages der gleichen Thematik abhebt.

Laut den in der „Berufsverordnung für Ärzte“ festgelegten Vorgaben ist es daher im Rahmen des Praxis-Marketing auf der Website eigentlich nur dann erlaubt Alleinstellungsmerkmale zu veröffentlichen, wenn zusätzliche Räume angemietet und neue Geräte angeschafft werden oder wenn neue Mitarbeiter das Praxis-Team verstärken.

Doch wie oft schafft sich ein Nuklearmediziner ein neues Kernspintomographie-Gerät oder ein Zahnarzt einen neuen, modernen Multifunktions-Behandlungsstuhl an, um darüber auf der Praxis-Website zu berichten?

Keyword-Domains als Mittel zum Zweck?

Zwar bietet die Verwendung von Keyword-Domains, z. B. www.orthopaede-muenchen.de noch einiges an Vorteilen gegenüber den Wettbewerbern, die nicht die Weitsicht besaßen, sich eine derartige, aus Sicht der Suchmaschinenoptimierung sehr vorteilhafte Domain zu sichern.

Aber auch damit lassen sich im Rahmen der lokalen Suche Top-Positionen im Wettbewerb mit Online-Branchenverzeichnissen oder auf Ärzte und Arztpraxen spezialisierten Bewertungsportalen nicht zuverlässig erreichen.

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Praxis-Marketing – Email-Marketing als Kundenbestandspflege

Eine sehr effiziente Möglichkeit für Ärzte zumindest ihre Stammkundschaft mit Hilfe von Marketing-Maßnahmen zu pflegen bietet sich im Rahmen von Email-Marketing. So können Ärzte hierüber ihren Patienten den halbjährlichen Kontrolltermin ankündigen oder über neue Öffnungszeiten informieren.

Selbstverständlich sollten im Rahmen dieser Maßnahmen alle rechtlichen Regulierungen für das Email-Marketing beachtet werden (Keine unerlaubte Zusendung, Double Opt-in Verfahren, etc.), da ansonsten saftige Abmahnungen ins Haus flattern.

Praxis-Marketing im sogenannten „Web 2.0“

Eine sehr gute Möglichkeit für effizientes und rechtlich abgesichertes Arzt-Marketing stellt sich über Schlupflöcher dar, die das sogenannte „Web 2.0“ – auch „Mitmach-Web“ genannt – mit Hilfe der zahllosen, mehr oder minder spezialisierten Bewertungsplattformen oder auch fachlich fokussierten Fach-Blogs bietet.

Angesichts der engen Grenzen, die den Ärzten beim Praxis-Marketing auferlegt sind, sollten Ärzte jedoch zuvor immer kompetente Rechtsinformationen einholen, um herauszufinden, wie weit diese beispielsweise beim Betreiben eines Blogs gehen können.

So liest man beispielsweise im „Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens – Paragraf 11„, dass „außerhalb der Fachkreise“ nicht mit „fachsprachlichen Bezeichnungen“ geworben werden darf, „soweit sie nicht in den allgemeinen deutschen Sprachgebrauch eingegangen sind“.

Im Klartext heißt das: Als Arzt darf man über Fachthemen und neue Heilmethoden zwar bloggen, aber man sollte sich vorher auf das Genaueste erkundigen, inwieweit die zur Verwendung kommenden Begriffe auch tatsächlich dem üblichen Sprachgebrauch entsprechen.

Dies macht aus Sicht der Suchmaschinenoptimierung allerdings auch richtig Sinn, da kaum ein medizinischer Laie derartige Fachbegriffe als Suchbegriff verwenden wird.

Social Media-Marketing für Ärzte & Arzt-Praxen über Bewertungsportale

Den wohl vielversprechendste Ansatz beim Praxis-Marketing bieten hingegen Bewertungsportale, die für die Neukundengewinnung im Internet perfekt geeignet sind, ohne dass dabei rechtliche Vorgaben berührt werden.

Die dahinter stehende Marketing-Methode beruht dabei auf dem ältesten und noch immer am besten funktionierenden Prinzip bei der Gewinnung neuer Kunden: Die Empfehlungen deiner zufriedenen Kunden!

Wie Praxis-Marketing durch Empfehlungen funktioniert wird hier nun mithilfe des Bewertungsportals KennstDuEinen näher erläutert.

Das Prinzip ist einfach: Als Kunde von KennstDuEinen wird für Ärzte einen Eintrag angelegt, der sämtliche grundlegenden Informationen über ihre Praxis sowie einen Link zu ihrer Homepage enthält. Dieser Eintrag wird dabei über mehrere passende fachliche Rubriken (z. B. Osteopathie, Orthopädie, etc.) in der Datenbank verteilt, damit der Eintrag bei der Suche über verschiedene Suchbegriffe gefunden werden kann.

Und jetzt kommt der Clou: Als Arzt darf man mit den Empfehlungen und Erfahrungen der bisherigen Patienten werben!

So kannst du zum Einen mit einem Link auf deiner Praxis-Website direkt zu den Bewertungen und Empfehlungen auf KennstDuEinen verlinken, damit sich deine potenziellen „Neukunden“ nur einen Klick entfernt über deine Referenzen erkundigen können.

Zum Anderen hast du auch die Möglichkeit, dass du ein sogenanntes „Widget“ in deiner Praxis-Homepage einbaust, dass die aktuellsten fünf Bewertungen auf KennstDuEinen attraktiv präsentiert.

Außerdem: Darüber hinaus organisiert KennstDuEinen für dich das Management lokaler Google AdWords-Kampagnen, so dass Suchende bei Eingabe von Suchbegriffen wie „Zahnarzt Frankfurt“ oder „Zahnarzt Köln“ direkt auf eine oberhalb von den Google Suchergebnissen eingeblendete Werbung gelangen.

Was glaubst du? Würdest du als Verbraucher einer derartigen Anzeige vertrauen? Mit dem Zusatz „Empfohlene Zahnärzte“ umschifft man als Arzt-Praxis auf diese Weise sehr elegant sämtliche rechtlichen Hürden und der potenzielle Patient wird nach dem Klick auf die Anzeige direkt zu dem Detaileintrag bei KennstDuEinen geleitet.

Dort kann sich der Nutzer die bisherigen, objektiven und fairen Bewertungen durchlesen und sich anschließend entscheiden, ob er Kontakt mit deiner Praxis aufnimmt.

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5 Kommentare
  1. Harald

    Erfolgtraining zum Thema: interne und externe Kommunikation! Einmal raus aus dem Praxisalltag um Zeit füreinander zu haben. Keine ablenkende Telefongeräusche oder Patienten, die “an der Praxistüre rütteln”.

    „Wir wollen unser Bestes geben!“
    „Wir wollen zukünftig unangenehme Praxissituationen vermeiden!“
    „Wir wollen uns auf einander verlassen können!“
    „Wie wollen mit einer Stimme sprechen und wieder zufrieden sein!“
    “Wir wollen unseren Patienten noch aufmerksamer begegnen!”

    Theoretisches Hintergrundwissen von geltenden Kommunikationsregeln ermöglicht das Erarbeiten von Spielregeln, “Nogoes” und positiven ICH-Botschaften.
    Diese wurden eigenverantwortlich in Einzel –oder Kleingruppen entwickelt. Spannung, Akzeptanz und Motivation sorgten für gute Ergebnisse!

    In Form von Metapher und Bildern lernten die Teilnehmer, wie einfach es sein kann, das neue situative Verhalten direkt zu erfahren und anzuwenden und dabei noch Spaß zu haben.

    Ein Gewinn: mehr Freude und innere Zufriedenheit, effektiveres Arbeiten, hohe Motivation und Offenheit .
    Ein weiterer Gewinn: noch mehr zufriedene Patienten, die aufgrund der entspannten Atmosphäre gerne wiederkommen.

    Schön war in diesem Prozess zu erleben, wie die neue Zahnärztin und zwei Mitarbeiter herzlich ins „gestandene“, langjährig bestehende Team integriert wurden.

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  2. Lupp

    Die klassischen Methoden einer optimalen Marketingkampagnen haben für alle Arten von Internetauftritten die gleiche Gültgkeit. Dazu zählt ehrlicher Content genau so wie wahrheitsgemäße Inhalte.

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  3. Paul

    KennstDuEinen ist für Ärzte (aber auch andere Dienstleister und Freiberufler) eine wichtige und sinnvolle Plattform. Bewertungen tragen nämlich immer mehr zu einer guten Platzierung in Suchmaschinen bei.

    Google zeigt Bewertungen unter bestimmten Voraussetzungen sogar neben dem Suchergebnis an, was zur Auffälligkeit positiv bewerteter Ärzte beiträgt und die Klickrate sicher erhöht.

    Einige Ärzte sind Kunden meiner Online Marketing Beratung. Sie werden immer unter anderem bei KennstDuEinen.de angemeldet, denn der Nutzen ist wirklich groß.

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  4. Heike

    Danke für die umfassende und zielführende Information. Die Empfehlungs- und Bewertungsplattform Kennst-Du-Einen hat uns bereits viele Patienten vermittelt.

    Selbstverständlich müssen wir als Zahnärztinnen diesen Empfehlungen gerecht werden. Nur zufriedene Patientinnen und Patienten machen uns glücklich.

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  5. Christine

    Sehr informativer Artikel. Leider findet man als Ärztin nur schwer die Zeit sich mit dem Thema Marketing zu beschäftigen. Dennoch ist es wohl höchste Zeit genau das zu tun.

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