Suchmaschinenanmeldung: Website bei Suchmaschinen anmelden?

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Suchmaschinen gibt es mittlerweile in großer Zahl: Google, Bing, Yandex, DuckDuckGo, Ecosia, Baidu, Yahoo, Ask, Fireball, Lycos um nur einige wenige zu nennen. Doch Hand aufs Herz, von wie vielen Suchmaschinen hast du überhaupt schon einmal etwas gehört?

Der Suchmaschinenmarkt wird letztlich von einigen wenigen Suchmaschinen dominiert. Auf diese hin sollte die eigene Website optimiert werden und bei diesen sollte sie sich auch im Index befinden. Die wirklich relevanten Suchmaschinen für Deutschland sind Google, Yahoo, Bing, DuckDucGo und Fireball. Bei diesen optimal vertreten zu sein, sollte daher höchste Priorität haben.

Das bedeutet allerdings nicht, dass andere Suchmaschinen völlig aus dem Blickfeld verschwinden sollten. Auch bei diesen kann es sinnvoll sein, sich anzumelden oder sie zumindest im Auge zu behalten. Der Aufstieg von Google zu der führenden Suchmaschine kam relativ rasch und der Markt der Suchdiensteanbieter kann sich aufgrund neuer Technologien rasch wieder verändern. Die Marktanteile können sich verschieben und Google muss nicht dauerhaft der Marktführer bleiben.

Aufgrund der Kooperationen einzelner Suchmaschinenanbieter können Ergebnisse einer Suchmaschine auch bei einer anderen erscheinen. So konnten z. B. Ergebnisse von Google bei Yahoo oder Web.de gefunden werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass auch die Suchergebnislisten übereinstimmten.

Einzelne Faktoren wie die Erwähnung in bestimmten Katalogen wurden unterschiedlich hoch bewertet. Die Zusammenarbeit von Google und Yahoo wurde bereits im Februar 2004 beendet. Yahoo setzt seitdem wieder eine eigene Suchtechnologie ein.

Die Website bei Suchmaschinen anmelden

Wenn du jetzt die eigene Webseite anmelden willst, geht es hier z. B. zu Google und Bing. Über die Anmeldung bei den genannten Suchmaschinen hinaus, empfiehlt sich ein Eintrag beim Open Directory Projekts Katalog. Suchmaschinen greifen nämlich häufig nicht nur auf ihre eigenen Datenbestände zurück, sondern auch auf die anderer Suchhilfen.

Bei Google steht der genannte Katalog hoch im Kurs. Wer hier eingetragen ist, erhält sofort einen wesentlich höheren PageRank Wert. Hier, wie generell bei Katalogen gilt, dass sie in Rubriken aufgeteilt sind.

Bei der Anmeldung einer Webseite muss daher erst einmal die passende Kategorie ausfindig gemacht werden, was durch einen Blick auf bereits aufgenommene Webseiten an sich kein Problem darstellen dürfte. Dann bedarf es neben der Angabe der URL nur noch einer kurzen Beschreibung der eigenen Webseite und schon kann die Aufnahme beantragt werden.

Im Gegensatz zu Suchmaschinen sind Kataloge allerdings redaktionell geprüfte Verzeichnisse. Eine rein mechanische Aufnahme erfolgt nicht. Wenn deine Webseite aufgenommen werden soll, muss sie daher gegebenenfalls bestimmten qualitativen Anforderungen genügen.

Ist eine Webseite aber erst einmal erfasst, hat dies den zusätzlichen Vorteil, dass Spider von Suchmaschinen eher auf sie aufmerksam werden. Die Wahrscheinlichkeit in den Index zahlreicher Suchmaschinen aufgenommen zu werden, steigt also mit einem Katalogeintrag.

Zahlreiche weitere Webkataloge sind im Gegensatz zum Open Directory Projekts Katalog kostenpflichtig oder zumindest so strukturiert, dass die Bezahlung eines Entgelts eine Eintragung beschleunigt. Yahoo bietet in seinem Katalog z. B. einen Standard und einen Express Eintrag an.

Beim Standardeintrag besteht keinerlei Gewähr, dass ein Editor jemals den Vorschlag überprüft und ein Eintrag erfolgt. Für einen Express-Eintrag ist jährlich ein Entgelt zu entrichten. Nicht kommerzielle Anbieter müssen allerdings nur einmalig bezahlen.

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Wie kommen meine Webseiten in den Index von Suchmaschinen?

Roboter von Suchmaschinen durchstreifen permanent das Netz. Sofern ein Link von einer anderen Website bereits zu deinem Auftritt führt, brauchst du eigentlich nur abzuwarten, bis die Webseite in den Index aufgenommen wird.

Bis dies geschieht, kann allerdings in der Praxis einige Zeit vergehen. Einige Wochen oder gar Monate sind durchaus keine Seltenheit, bei einem über mehrere Ebenen verschachtelten Aufbau der Website auch noch länger. Deshalb empfiehlt es sich, selbst aktiv zu werden und die neue Website bei Suchmaschinen anzumelden.

Bei einigen Suchmaschinen geschieht das sehr einfach dadurch, dass man die URL der neuen Webseite einträgt. Jedoch verlangen einige Suchmaschinen (und Webkataloge) mittlerweile eine Bezahlung für die Eintragung, z. B. Teoma, oder bieten gegen Entgelt eine bevorzugte, d. h. in der Regel deutlich schnellere Aufnahme in den Index an.

Ob man sich dies leisten will, bleibt jedem selbst überlassen. Für einfache Vorhaben, also in der Regel private Homepages, reicht ein kostenloser Eintrag bei den wichtigsten Suchmaschinen durchaus erst einmal aus. Sofern du eine Webseite mit interessanten Inhalten hast, werden auch Links gesetzt und auf diese Weise die Spider der wichtigsten Suchmaschinen mit der Zeit sowieso auf die Seite aufmerksam und sie in ihren Index aufnehmen.

Wenn eine neue Website angemeldet wird, muss nicht jede Webseite des Auftritts einzeln eingetragen werden. Die Anmeldung einer einzigen Seite reicht grundsätzlich aus, wenn über Links sämtliche andere Seiten zu erreichen sind. Die Spider der Suchmaschinen folgen diesen Links nämlich und ermöglichen so mit der Zeit eine Indizierung sämtlicher Dokumente.

Wenn du möchtest, kannst du den Spidern der Suchmaschinen etwas nachhelfen, indem du eine Sitemap erstellen, von der aus alle anderen Seiten des Internetauftritts verlinkt sind. Gerade bei größeren Auftritten kann dies für Besucher auch ein sinnvoller Service sein, der sie den Überblick nicht verlieren lässt.

Wird diese Seite angemeldet, ist jede andere Seite per Link erreichbar und nicht erst ggf. über eine Kette von Links. Wie lange es dann wirklich dauert, bis eine Webseite über eine Suchmaschine gefunden werden kann, ist von Suchmaschine zu Suchmaschine verschieden.

Muss ich meine Website bei jeder Suchmaschine manuell anmelden?

Wenn man sich darauf beschränkt, seine Webseite bei den wichtigsten Suchmaschinen und Katalogen anzumelden, ist der Aufwand relativ überschaubar und in einer Stunde erledigt. Die meisten werden allerdings schon auf Anbieter gestoßen sein, die mit der Eintragung in hunderten oder gar tausenden von Suchmaschinen werben.

Grundsätzlich besteht zwischen der von diesen vorgenommenen automatisierten Anmeldung gegenüber der manuellen durch den Nutzer kein qualitativer Unterschied. Die URL der anzumeldenden Webseite wird beim Eintragungsdienst einmal in ein Formular eingegeben und die Eintragung übernimmt dann die Eintragungssoftware.

Jedoch akzeptieren einige Suchmaschinen bestimmte Eintragungsprogramme nicht, so dass eine URL nicht aufgenommen wird. Auch gibt es einige schwarze Schafe unter den Anbietern, die die URL in Linkfarmen anmelden.

Links von Linkfarmen werden von Suchmaschinen – ebenso wie die mehrmals am Tag erfolgende Anmeldung der gleichen Webseite – als Spam betrachtet und entsprechend sanktioniert, mit einer Abwertung im Ranking, im schlimmsten Falle mit dem Ausschluss der Website aus dem Index!

Automatisierte Eintragungshilfen mögen also eine Hilfe darstellen, grundsätzlich ist jedoch eine manuelle Anmeldung zu bevorzugen.

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Kann ich eine gute Position in den Suchergebnissen auch erkaufen?

Zur Finanzierung ihrer Dienste eröffnen einige Suchmaschinen die Möglichkeit, an bestimmten vorgegebenen Flächen bezahlte Verweise erscheinen zu lassen. Man spricht von Payed Placement. Einfluss auf das Ranking und damit auf die Anzeige bei den Suchresultaten hat diese Art der Werbung indes nicht.

Paid Placements stellen eine Methode dar, unabhängig von der Optimierung einer Webseite, an einer günstigen Position bei den Suchergebnissen zu erscheinen. Im nachfolgenden werde ich dir nun das bekannteste Payed Placement Programme und seine Funktionsweisen vorstellen. Der Schwerpunkt liegt also auf dem Angeboten des Marktführers Google nämlich Goolge AdWords.

Google AdWord-Anzeigen werden neben den regulären Suchergebnissen bei Google angezeigt. Außerdem erscheinen sie – soweit nicht durch Veränderung der Voreinstellungen ausgeschlossen – auch auf den Webseiten des Google-Werbenetzes (z. B. bei Chip Online, AOL, T-Online, Ask Jeeves).

Bei der Erstellung der Anzeigen werden die Schlüsselwörter („Keywords“) ausgesucht, bei denen die Anzeige erscheinen soll. Eine Bezahlung wird nur fällig, wenn ein Nutzer auch tatsächlich auf die Anzeige klickt (sogenannte Cost-per Click (CPC) Basis).

Die Rangposition, an der die Anzeige erscheint, ist abhängig sowohl von der Klickrate (CTR) als auch von dem Betrag, den ein Nutzer bereit ist, maximal für einen Klick zu bezahlen. Die Spanne, die er festlegen muss, reicht dabei von 0,05 € bis zu 50 €.

Zusätzlich kann ein Tagesbudget angegeben werden, das nicht überschritten werden soll. Neben einer Aktivierungsgebühr von 5 € sind keine weiteren monatlichen Mindestgebühren fällig. Google reduziert automatisch den tatsächlich für einen Klick zu bezahlenden Betrag auf den geringsten Betrag, der erforderlich ist, um die Position der Anzeige auf der Suchergebnisseite zu halten.

Bei der Einrichtung eines Google AdWords-Kontos können außerdem die Zielsprache und Zielländer der Anzeige eingestellt werden. Google gelingt es, eigenen Angaben zufolge, mit einer Wahrscheinlichkeit von fast 99 % anhand der IP-Adresse des Benutzers dessen geographische Herkunft zu ermitteln.

Als Keywords können auch markenrechtlich geschützte Begriffe verwendet werden. Das FAQ von Google äußert sich wie folgt zu dieser Problematik:

Als Anbieter von Werbemöglichkeiten können wir Streitigkeiten bezüglich Warenzeichen zwischen Inserenten und den Eigentümern der Warenzeichen nicht schlichten. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen fest, dass allein die Inserenten für die Keywords und Anzeigentexte, die bei Google erscheinen, verantwortlich sind.

 

Für Eigentümer von Warenzeichen empfiehlt es sich, Streitigkeiten mit unseren Inserenten direkt zu lösen. Insbesondere, da die Inserenten möglicherweise ähnliche Werbungen auf anderen Seiten geschaltet haben.

 

Wir können jedoch eine Untersuchung begründeter Beschwerden in begrenztem Umfang durchführen. Wenn wir eine Beschwerde von einem Eigentümer eines Warenzeichens erhalten, beschränkt sich unsere Überprüfung darauf, sicherzustellen, dass die fraglichen Anzeigen den per Warenzeichen geschützten Begriff nicht als Keyword verwenden.

 

Wenn dies der Fall sein sollte, deaktivieren wir diese Keywords in der Anzeigenkampagne. Beachten Sie bitte, dass nur die Anzeigen von solch einer Untersuchung betroffen sind, die durch Google geschaltet sind.

 

Weitere Informationen zur Verwendung von Warenzeichen bei Google finden Sie unter den Richtlinien zu Warenzeichen. Falls du eine Beschwerde zu Warenzeichen einreichen möchtest, siehe unter unserem Verfahren für Beschwerden zu Warenzeichen nach.“

Ob Google trotzdem einer Haftung ausgesetzt ist, wenn Kunden markenrechtlich geschützte Begriffe verwenden, ist zur Zeit rechtlich sehr umstritten und wird zu einem späteren Zeitpunkt eventuell Gegenstand eines Artikels sein.

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