Umsatzsteuer Identifikationsnummer: Was ist die UST-ID und wie wird sie verwendet?

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Sicher hat der ein oder andere schon mal von der Umsatzsteuer Identifikationsnummer gehört oder sie in dem ein oder anderen Impressum gesehen und sich vielleicht gefragt, was das genau ist und wofür sie benötigt wird. Gerade Existenzgründer stehen vor diesen Fragen und weil ich auch vor kurzem von einem lieben netten Bekannten diesbezüglich „gelöchert“ wurde, habe ich mich entschlossen, mal ein paar Takte dazu zu schreiben. Die Umsatzsteuer Identifikationsnummer wird nur an Gewerbetreibende ausgegeben, Privatpersonen erhalten keine UST-ID-Nummer.

Die Funktion der Umsatzsteuer Identifikationsnummer ist das Ermöglichen von umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Geschäften in der EU. Diese Geschäfte beinhalten den Warenverkehr wie auch Dienstleistungen mit gewerblichen Geschäftspartnern, die außerhalb Deutschlands aber innerhalb der EU ansässig sind. Das heißt im Klartext, dass wenn du etwas von einem ausländischen Unternehmer, der innerhalb der EU ansässig ist, einkaufst oder ihm etwas verkaufst, diese Geschäfte umsatzsteuerfrei sind, wenn beide Parteien im Besitz einer gültigen UST-ID-Nummer sind.

Hier greift dann das Reverse-Charge-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft oder auch Abzugsverfahren). Nach diesem Verfahren muss der Kunde und nicht der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer bezahlen. Da der Kunde aber auch Unternehmer ist, muss er zwar die Umsatzsteuer tragen, kann diese aber in gleicher Höhe dank dem Vorsteuerabzug zurückfordern.

Wie wird die UST-ID-Nummer richtig genutzt?

Die Umsatzsteuer Identifikationsnummer kann von allen Personen beantragt werden, die bei einem deutschen Finanzamt umsatzsteuerlich geführt sind. So können Kleinunternehmer, die sich nach der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuerpflicht befreien haben lassen, keine UST-ID-Nummer beantragen.

Eine ordnungsgemäße Rechnung, welche von der Umsatzsteuerbefreiung zwischen Geschäftspartnern innerhalb der EU Gebrauch macht, hat zusätzlich zu allen anderen vorgeschriebenen Angaben die UST-ID-Nummer von beiden Vertragspartnern zu enthalten. Wenn du beispielsweise einem österreichischen Geschäftspartner eine solche Rechnung schreibst, dann musst du zusätzlich deine UST-ID-Nummer und auch die Umsatzsteuer Identifikationsnummer deines österreichischen Geschäftspartners auf der Rechnung angeben.

Falls dein österreichischer Geschäftspartner aber keine UST-ID-Nummer besitzt, musst du auf deiner Rechnung die gesetzlich vorgeschriebene deutsche Mehrwertsteuer ausweisen und kassieren. Machst du das nicht, wirst du diese Umsatzsteuer aus eigener Tasche berappen müssen und selbst zusehen, wie du sie von deinem Geschäftspartner nachträglich erhältst.

Dies gilt ebenfalls für den Fall, wenn dein Geschäftspartner dir eine falsche Umsatzsteuer Identifikationsnummer gibt! So ist es grundsätzlich empfehlenswert vor dem Ausstellen einer solchen Rechnung die ausländische UST-ID-Nummer zu prüfen. Dies kannst Du z. B. online auf dem Portal des Bundeszentralamtes für Steuern machen. Auf diesem Portal kann ebenfalls die eigene Umsatzsteuer Identifikationsnummer online beantragt werden.

Ähnlich sieht es für den Inhaber einer UST-ID-Nummer beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen aus dem EU Ausland aus. Kaufst du bei beispielsweise bei dem österreichischen Geschäftspartner etwas ein, so ist dieser Einkauf von der Umsatzsteuer befreit, wenn beide Umsatzsteuer Identifikationsnummern auf der Rechnung angegeben sind.

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Warum sollte die UST-ID-Nummer immer beantragt werden?

So gesehen ist die Umsatzsteuer Identifikationsnummer doch eine feine Sache. Auch wenn sich die Vorteile einem nicht auf dem ersten Blick, mangels EU-ausländischer Geschäftspartner, erschließen, schadet die Beantragung einer UST-ID-Nummer nicht. Hinter der Beantragung und Zuteilung der Umsatzsteuer Identifikationsnummer steht keine Pflicht solche Geschäfte auch auszuführen. Und du hast sie dann gleich bei der Hand, falls du sie doch einmal brauchst.

Gerade wenn der ein oder andere EU-ausländische Geschäftspartner bei dir etwas kaufen möchte, kann das Fehlen einer Umsatzsteuer Identifikationsnummer für ihn ein Grund sein, sich nach einem anderen Geschäftspartner umzusehen, bei dem er keine deutsche Umsatzsteuer bezahlen muss, die für ihn den Einkauf teurer macht. So wie wir in Deutschland nicht berechtigt sind, ausländische Umsatzsteuer dem deutschen Vorsteuerabzug zu unterziehen, ist das auch im EU-Ausland nicht möglich. Aber dafür gibt es ja die Umsatzsteuer Identifikationsnummer.

Was ist die LEI-Nummer?

Eine weitere Nummer, die für Unternehmer wichtig sein könnte ist die sogenannte LEI-Nummer. Diese Nummer benötigen alle Unternehmen, welche am Finanzmarkt teilnehmen wollen und beispielsweise mit Fonds oder Aktien handeln. Auch Freiberufler oder Einzelpersonen mit angemeldetem Gewerbe sind davon betroffen. Dazu gehören beispielsweise Steuerberater und Rechtsanwälte.

Wer mehr Informationen über die LEI-Nummer braucht, sollte sich mal diese Seite anschauen. Dort wird alles relevante zur LEI-Nummer erklärt und zusätzlich kann dort eine LEI-Nummer für das eigene Unternehmen beantragt werden.

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