VG Wort anmelden: So kannst du Tantiemen für deine Artikel bekommen!

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Eine Möglichkeit, um mit seinen Blog Artikeln zusätzlich etwas Geld zu verdienen sind Tantiemen von der VG Wort. Texte im Internet, die gewisse Voraussetzungen erfüllen, können sich für eine Ausschüttung der VG Wort qualifizieren.

Die VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort) zahlt seit dem Jahr 2007 Tantiemen für Texte und Textdokumente, die im Internet erschienen sind. So kann ein jeder Autor oder Webseitenbetreiber, der sich bei der VG Wort anmeldet und am elektronischen Meldesystem teilnimmt Tantiemen für seine im Internet veröffentlichten Texte erhalten.

Laut Urheberrecht §§ 27 und 54 (UrhG) haben Urheber Rechte und Ansprüche, welche die VG Wort nach Beauftragung für sie wahrnimmt. Und das gilt natürlich auch für Blogger, welche mit ihren Blog Artikeln Tantiemen von der VG Wort erhalten.

Voraussetzungen für eine Auszahlung der VG Wort

Die Voraussetzungen, mit denen sich ein Text im Internet für eine Auszahlung von der VG Wort qualifiziert, liegen bei einer Länge von mindestens 1.800 Zeichen sowie in dem bestimmten Jahr bei mindestens 1.500 Zugriffen.

Die Mindestzugriffe und Quoten für die Ausschüttung werden Jahr für Jahr von Vorstand und Verwaltungsrat bei der Mitgliederversammlung im Mai/Juni festgelegt. So gab es für Texte im Internet folgende Quoten:

  • 1.500 bis 2.999 Zugriffe 15 Euro
  • ab 3.000 Zugriffe 20 Euro
  • ab 10.000 Zugriffe 25 Euro

Da, wie du siehst, die Zugriffe auf die Texte gezählt werden, müssen diese mit einer entsprechenden Zählmarke versehen sein. Das Ganze läuft über das Meldeportal T.O.M. der VG Wort. Weitere Infos dazu gibt es auf der Seite der VG Wort für Texte im Internet.

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VG Wort Meldung: Anteiliger Mindestzugriff

Wer sich bei der VG Wort registriert hat und bereits im letztes Jahr Zählmarken eingebaut hat, wird, falls es genug Zugriffe gab, vor ein paar Tagen die eMail erhalten haben, dass sich einige Zählmarken für die Meldung qualifiziert haben. Bei der VG Wort hat sich ein bisschen was geändert, so dass es jetzt auch den Bereich „Anteiliger Mindestzugriff“ gibt.

Im Wortreport fand ich dann auch die entsprechende Passage. Dort heißt es, dass die Ausschüttung im Bereich Texte im Internet in § 25 des Verteilungsplans Wissenschaft erweitert wurde. So gibt es nun auch die Möglichkeit Vergütungen für längere Artikel und Großwerke zu erhalten.

Im § 25 des Verteilungsplan Wissenschaft fand ich dann auch auf Seite 12 die Information, dass für Texte mit mehr als 10.000 Zeichen der halbe Wert des Mindestzugriffs gilt. Mindestzugriff sind 1.500 Seitenaufrufe. Für solch lange Texte dann also die Hälfte.

Texte mit anteiligem Mindestzugriff – Was bedeutet das für dich?

Im T.O.M. unter der „Zählmarkenübersicht“ findet man nun die Suchkriterien „mit Mindestzugriff / ohne Meldung“ und „mit anteiligem Mindestzugriff / ohne Meldung“. Ersteres, sind alle Zählmarken die den Mindestzugriff erreicht haben und für die du eine Meldung erstellen musst, um Tantiemen zu erhalten.

Die Zählmarken mit anteiligem Mindestzugriff / ohne Meldung sind dann wiederum die Zählmarken, welche den Mindestzugriff nicht ganz (bzw. ab der Hälfte) erreicht haben. Diese darfst du melden, wenn die jeweiligen Texte länger sind als 10.000 Zeichen.

10.000 Zeichen sind schon kein Pappenstiel. Aber dennoch gibt es nun die Möglichkeit für solche Texte ebenfalls Tantiemen von der VG Wort zu erhalten. Nun heißt es also die Zählmarken zu überprüfen, wie lang die jeweiligen Texte sind.

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Wie funktioniert das genau mit der VG Wort?

Ich möchte das Netz an dieser Stelle nicht mit einer weiteren Anleitung zum Ablauf bei der VG Wort versorgen, sondern einfach nur auf den Artikel von Elke verweisen Ausführliche Anleitung: Wie ihr als Autor Tantiemen für Online-Texte von der VG Wort bekommt.

Elke hat ein sehr ausführliches PDF Dokument erstellt, das von der einmaligen Registrierung über den Zählmarken Einbau bis hin zur Meldung alles ausführlich erklärt.

Wie hoch ist der Aufwand?

Der eine oder andere mag sich fragen, wie hoch der Aufwand ist, ob sich das Ganze auch wirklich rentiert. Die Frage nach letzterem muss natürlich jeder für sich beantworten und es hängt ja auch nicht zuletzt davon ab, wie oft deine Texte gelesen werden.

Die Registrierung bei der VG Wort ist schnell geschehen. Dann muss man sich aber erst einmal mit dem ganzen System vertraut machen und das ist auch mit dem PDF Dokument von Elke nicht ohne. Ein paar Stunden gehen da sicherlich drauf. Weiter ist es ratsam mit einer Excel Tabelle zu arbeiten, in der zu den jeweiligen Zählmarken die entsprechenden URLs eingetragen werden.

Die Zählmarken können dann im T.O.M. bestellt und runter geladen werden. Insgesamt gibt es pro Jahr maximal 1000 Zählmarken. Wer mehr braucht, muss mit unpersonalisierten arbeiten und diese in einem weiteren Schritt erst einmal personalisieren.

Jeden Artikel den du hast, der den Mindestanforderungen an die Zeichenlänge entspricht, kannst du mit einer Zählmarke versehen. Dazu solltest du dich, nachdem du den Artikel publiziert hast, dich in das Meldesystem der VG Wort einloggen, die Zählmarke aussuchen und den entsprechenden Artikel dazu eintragen. Ein Aufwand der nicht als besonders hoch einzustufen ist.

Einmal im Jahr kommt dann die Aufforderung zur Meldung der Texte, die sich für die Tantiemen Ausschüttung qualifiziert haben. Da muss man sich auch wieder im Meldeportal einloggen, die jeweiligen Zählmarken und Texte aufrufen, die Inhalte reinkopieren und die Meldung erstellen. Je nachdem wie viele Texte sich qualifiziert haben, kann das durchaus auch mal etwas dauern. Aber dafür gibt es dann ja letztendlich die Auszahlung.

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